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ZPO § 240 Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

ZPO § 240 Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

[ Auszug: Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es na ... ]